Sollten Sie die Teilnahmegebühr noch bezahlen müssen, dann richten Sie bitte Ihre Überweisung an:
SV Rot-Weiss Walldorf e.V.
DE 73501900004301517748
Frankfurter Volksbank
Verwendungszweck: Vor- Und Nachname, Junior-, TW-Junior- oder Minicamp (bei Geschwistern zusätzlich "Geschwisterpreis" schreiben)
Unser Fußballcamp in den Sommerferien ist für alle fußballbegeisterte Kids im Alter zwischen 7 und 13 Jahren gedacht. Für die jüngeren Fußballfans zwischen 4 und 6 Jahren gibt es bei uns das Mini-Camp.
Eine Fußballcampwoche dauert in der Regel von Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:30 Uhr. Die Kinder werden während der ganzen Woche von den Trainern, Assistenten der Fußballschule und den Betreuern des Vereins betreut.
Die Trainingseinheiten beginnen jeweils um 10:00 Uhr (gemeinsames Aufwärmen) und gehen bis zu den jeweiligen Mittagspausen. Die Abholung der Kinder an jedem Tag sollte zwischen 15:30 und 15:45 Uhr erfolgen - mit ordentlicher Abmeldung beim Check-Out.
Dieses Angebot richtet sich an die Fussballstars von Über-Übermorgen. Die Jugendfußballabteilung des SV Rot-Weiss Walldorf bietet Dir in diesem Sommer eine lehrreiche und spannende Trainingswoche an:
Du bist ein begeisterter Fussballfan zwischen 4 und 6 Jahren alt und möchtest die wichtigsten Grundlagen des Sports kennenlernen? Zusätzlich erprobst du deine Fähigkeiten am Ball beim McDonald's Schnupper-Abzeichen! Du erhältst ein cooles Fussball-Outfit und eine Trinkflasche! Am Ende der Woche gibt es dann für jeden Teilnehmer ein kleines Überraschungspaket! Hast Du darauf Lust bekommen?
Im Gegensatz zur Fußballcampwoche findet das Mini-Camp von montags bis freitags von 9:30 bis 12:30 Uhr statt. Nach einem täglichen gemeinsamen Mittagessen endet also das Fußballprogramm für die Jüngeren.
Wir freuen uns auf Dich!
Bei Fragen zum Fußballcamp:
camps.jugendfussball(at)rot-weiss-walldorf.de
Mit der Anmeldung für ein Angebot des Fußballcamps Rot-Weiss (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite https://jugendfussball.rot-weiss-walldorf.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballkurs in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
Nach der Anmeldung erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Anmeldung fällig.
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
Für die Dauer der Leistung der Fußballschule Rot-Weiss übertragen die Erziehungsberechtigten dem Stützpunktleiter der Fußballschule Rot-Weiss die Aufsichtspflichten und - rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern des Fußballcamps Rot-Weiss Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Stützpunktleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Stützpunktleiter der Fußballschule, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle des Fußballcamps Rot-Weiss.
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Fußballschule-Stützpunktes den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Fussballcamps sind dem jeweiligen Stützpunktleiter des Fußballcamps oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung des Fußballcamps führen.
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt das Fußballcamp keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Fußballschule übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die Fußballschule haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
Die Teilnehmer sind über die Versicherungen ihrer gesetzlichen Vertreter Kranken- Unfall- und Haftpflichtversichert, nicht über den Veranstalter oder Ausrichter der Fussballschule. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken.
Eine Haftung durch die Fussballschule ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer muss Kranken- und Haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die Fußballschule Rot-Weiss, sowie die vom Fußballcamp mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
(Mörfelden-Walldorf, Stand 30.01.2020)